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Und woher kommen die 150,-- € Zulage beim Arbeitgeber?

Trotz der Zulage sinkt das Bruttogehalt des Mitarbeiters. In diesem konkreten Fall zum Beispiel um monatlich 200,-- €. Daraus sparen Sie den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Versicherungs- und Verbandsbeiträge und aus der Zulage Körperschafts- oder Einkommenssteuer, und vieles andere mehr. Alles in allem bezahlen Sie - rein theoretisch - bis hierher monatlich etwa 50,-- €.
Wenn das jetzt alles wäre...........ist es aber nicht!


Für sein Geld bekommt der Mitarbeiter nicht, wie man meinen könnte, eine Versicherung, sondern eine Pensionszusage. Und weil Pensionen künftige Verpflichtungen sind, dürfen Sie dafür Rückstellungen bilden, also heute schon hohe Beträge von der Steuer absetzen. Bleiben wir beim "deutschen Durchschnittsverdiener": Er ist 35 Jahre, verheiratet und verdient ca. 3.000,-- € brutto inklusive aller Zulagen über das Jahr.

Rückstellungen werden je nach den Umständen in Höhe von rund 11,7 Jahresrenten zuzüglich Posten für Witwen- / Witwerversorgung und Berufsunfähigkeit gebildet.
In unserem Beispiel werden das ca. 270.000,-- € im Verlauf von 30 Jahren. Die Rückstellungen werden zwar nicht linear gebildet, aber jährlich zugeführt, im ersten Jahr mehr. Mit durchschnittlich 9.000,-- € jährlich schätzen Sie nicht falsch.

Das hängt vom Steuersatz (Einkommenssteuer) oder Hebesatz (Gewerbesteuer) und den Ertragsverhältnissen der Firma ab.

Mit dem UntStRefG 2008 wurde der Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 15% ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gesenkt (siehe § 23 Abs.1 KStG n.F.). Bei GmbHs sind das ca. 30% Steuerersparnis aus der Rückstellung ohne Gewerbeertragssteuer. Ca. 30% aus ca. 9.000,-- €, das sind jährlich durchschnittlich ca. 2700,-- € .

Unterliegt der Gewinn der Einkommenssteuer sind das ca. 40% Steuerersparnis aus der Rückstellung, bei Reichensteuer bis zu 45%. Ca. 40% aus ca. 9.000,-- €, das sind jährlich durchschnittlich ca. 3600.-- €.

12 x 50,-- € sind noch auszufinanzieren, somit bleibt eine jährliche Ersparnis
von rund 3.000,-- €. (Einkommenssteuer) oder 2.100,-- €.(Körperschaftssteuer) ohne die Auswirkung auf die Gewerbeertragssteueer.

Diese Ersparnisse summieren sich, empfehlungsgemäße Einführung vorausgesetzt, auf circa 7% (Einkommenssteuer) bzw. fast 6% (Körperschaftssteuer) der Bruttolohnsumme.
Zulage vom Arbeitgeber
Zulage vom Arbeitgeber, eine Frage der Gegenfinanzierung
Methode und Wirkung
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IB2S-Wirtschafts-Modell
eine Frage der
Gegenfinanzierung

Foto: ©Frank Ulbricht/pixelio